- zivile Verteidigung
- zivile Verteidigung,in Deutschland neben der militärischen Verteidigung derjenige Teil der Gesamtverteidigung, der alle nichtmilitärische Aufgaben und Maßnahmen zum Schutz vor Kriegseinwirkungen umfasst und sich auf vier Hauptaufgabengebiete erstreckt: 1) Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsgewalt (Notstandsverfassung); 2) Zivilschutz (zivile Verteidigung im engeren Sinn); 3) Versorgung der Bevölkerung sowie der Streitkräfte; hierzu zählen alle Maßnahmen zur Bevorratung und Bewirtschaftung von Lebensmitteln, Wasser und Energie sowie zur Sicherstellung der Telekommunikations- und Verkehrsverbindungen; 4) unmittelbare Unterstützung der Streitkräfte, v. a. durch personelle und materielle Ergänzung, Instandsetzungsleistungen u. a. Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Operationsfreiheit.
Universal-Lexikon. 2012.